Liebe Freunde des karnevalistischen
Tanzes,
für Ihr Interesse an unserem "Landesverband für
karnevalistischen Tanzsport in NRW e.V." bedanken wir uns ganz herzlich. Zu
Ihrer Information haben wir nachfolgend die Aufnahmebedingungen sowie unsere
Leistungen zusammengefasst.
Um eine Mitgliedschaft in unserem Landesverband zu
erreichen, die mit einem Aufnahmeantrag in den TNW - DTV und Landessportbund
verbunden ist, sind folgende Aufnahmekriterien zu beachten und schriftlich
nachzuweisen.
01.)
Bei einem aufzunehmenden Verein muss eine Mitgliedschaft im "Bund
Deutscher Karneval e.V."
(BDK) oder/und im "Regionalverband Karnevalistischer Kooperationen Rhein-Mosel-Lahn e.V." (RKK) bestehen.
02.)
In der Vereinssatzung müssen nachfolgende Zweckbestimmungen und
Richtlinien des DSB enthalten sein:
a) "Förderung des Sports" (Tanzsport).
b) "Der Verein erkennt
die DSB-Richtlinien zur Bekämpfung des Dopings
ausdrücklich an und unterwirft sich für seine Mitglieder der
Strafgewalt des DTV".
Ggf. ist bei der nächsten Generalversammlung eine
Satzungsänderung erforderlich.
O3.) Voraussetzung
zur Mitgliedschaft ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige
Finanzamt
04.)
Reichen Sie Ihren formlosen Aufnahmeantrag und nachfolgend aufgeführten
Unterlagen in dreifacher Ausfertigung an unsere Geschäftsstelle ein:
Landesverband für
karnevalistischen Tanzsport in NRW e.V.
z. Hd.
Bernd Heiss
Amselweg 13
Zur weiteren Bearbeitung Ihres Aufnahmeantrages
senden Sie uns bitte folgende Unterlagen in dreifacher
Ausfertigung:
1.)
Formloser Aufnahmeantrag (auf Ihrem offiziellen Briefpapier)
Bitte vermerken Sie darin Ihre BDK oder RKK-
Mitgliedsnummer und teilen Sie uns den für Sie zuständigen Regionalverband
mit.
2.)
Die gültige Vereinssatzung
3.)
Einen Auszug aus dem Vereinsregister
4.)
Den aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamtes
Nach Erhalt und Prüfung aller Unterlagen reichen wir
diese an den Tanzsportverband Nordrhein-Westfalen (TNW) zwecks Aufnahme in den
TNW /LSB /DSB ein. Von dort erhalten Sie alle weiteren Aufnahmeunterlagen, die
Sie bitte lückenlos ausgefüllt an
unsere Geschäftsstelle zurücksenden. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich für
eine Mitgliedschaft in unserem Landesverband entscheiden würden und freuen
uns auf gute Zusammenarbeit.
Abkürzungen:
LkT
= Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in NRW e.V.
TNW
= Tanzsportverband Nordrhein-Westfalen e.V.
DTV
= Deutscher Tanzsportverband
LSB
= Landessportbund
DSB
= Deutscher Sportbund
BDK
= Bund Deutscher Karneval e.V.
RKK =
Regionalverband Karnevalistischer Kooperationen
Rhein-Mosel-Lahn
Zur Zeit gelten in den Sportbünden nachfolgende Aufnahmegebühren und Beitragssätze für die Mitgliedsgesellschaften des "Landesverbandes für karnevalistischen Tanzsport in NRW e.V.".
TNW
einmalige Aufnahmegebühr 25,60 \80
Jahresbeitrag für Aktive bis 14 Jahre 1,50 \80
Jahresbeitrag für Aktive über 14 Jahre 3,10 \80
jedoch Mindest - Jahresbeitrag 92,00 \80
für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren 2,16 \80
Für Jugendliche über 18 Jahren 4,32 \80
jedoch Mindest - Jahresbeitrag 110,40 \80
Jahresbeitrag Berufsgenossenschaft, Sporthilfe und
Versicherung - an LSB - pro Aktiver 1,76 \80
Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in NRW e.V.
Jahresbeitrag pro Gesellschaft 13,00 \80
\DE Umfangreicher Versicherungsschutz bei Training und Wettkämpfen sowie zu den Anfahrten.
\DE Mitgliedschaft der aktiven Sportler und aller ehrenamtlicher Kräfte in der Verwaltungsberufsgenossenschaft durch ein Pauschalabkommen
zwischen dem LSB und der Verwaltungs-BG.
\DE Trainer und bezahlte Kräfte sind in dem Abkommen nicht berücksichtigt.
\DE Zuweisung von beantragten Hallenstunden für den Sportübungsbetrieb durch das Gemeinde- oder Stadtsportamt.
\DE Bezuschussung von Grundsportgeräten aufAntrag über die jeweilige Kommune zum Landessportbund Duisburg.
(Grundsportgeräte für den Tanzsport sind Musikanlagen für den übungsbetrieb)
\DE Ein Mitgliedsbeitrag für den LSB wird nicht erhoben.
\DE über den Bundesverband für karnevalistischen Tanzsport wurde ein eigenes Lizenzwesen innerhalb der Sportbünde erreicht.
Dadurch können gezielte Trainer- und übungsleiterausbildungen für den Erwerb der übungsleiter- C-Lizenz
(1/3 überfachliche und 2/3 fachliche Ausbildung nach BDK - Richtlinien) durchgeführt werden. Die Ausbildung und die Beschäftigung der Trainer
wird dadurch von den Sportbünden bezuschusst.
\DE Die Fahrten zu den Wettkämpfen /Turnieren werden von den Gemeinde/Stadtsportämtern mit den dafür vorgesehenen Finanzmitteln
(KM-Geld pro Teilnehmer) gefördert.
\DE Jeder Mitgliedsverein/Abteilung erhält nach Aufnahme in den DTV / TNW und somit in den LSB Duisburg von der LSB-Sporthilfe
eine Beitragsrechnung.
Der Lkt in NRW e.V. erstellt eine eigene Beitragsrechnung.
Wir würden uns freuen, wenn wir Sie mit Ihrer Tanzabteilung / Tanzgruppe/n als neues Mitglied in unserem Landesverband aufnehmen könnten.
Zur weiteren Bearbeitung Ihres Aufnahmeantrages senden Sie uns bitte folgende Unterlagen in dreifacher Ausfertigung:
1.) Formloser Aufnahmeantrag (auf Ihrem offiziellen Briefpapier)
Bitte vermerken Sie darin Ihre BDK oder RKK- Mitgliedsnummer und teilen Sie uns den für Sie zuständigen Regionalverband mit.
2.) Die gültige Vereinssatzung
3.) Einen Auszug aus dem Vereinsregister
4.) Den aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamtes
Nach Erhalt und Prüfung aller Unterlagen reichen wir diese an den Tanzsportverband Nordrhein-Westfalen (TNW) zwecks Aufnahme in den TNW /LSB /DSB ein. Von dort erhalten Sie alle weiteren Aufnahmeunterlagen, die Sie bitte lückenlos ausgefüllt an unsere Geschäftsstelle zurücksenden. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft in unserem Landesverband entscheiden würden und freuen uns auf gute Zusammenarbeit.