Liebe Freunde des karnevalistischen Tanzes,

 

für Ihr Interesse an unserem "Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in NRW e.V." bedanken wir uns ganz herzlich. Zu Ihrer Information haben wir nachfolgend die Aufnahmebedingungen sowie unsere Leistungen zusammengefasst.

Um eine Mitgliedschaft in unserem Landesverband zu erreichen, die mit einem Aufnahmeantrag in den TNW - DTV und Landessportbund verbunden ist, sind folgende Aufnahmekriterien zu beachten und schriftlich nachzuweisen.

01.)          Bei einem aufzunehmenden Verein muss eine Mitgliedschaft im "Bund

Deutscher Karneval e.V." (BDK) oder/und im "Regionalverband Karnevalistischer  Kooperationen Rhein-Mosel-Lahn e.V." (RKK) bestehen.

02.)          In der Vereinssatzung müssen nachfolgende Zweckbestimmungen und Richtlinien des DSB enthalten sein:

a) "Förderung des Sports" (Tanzsport).

b) "Der Verein erkennt die DSB-Richtlinien zur Bekämpfung des Dopings

     ausdrücklich an und unterwirft sich für seine Mitglieder der     

     Strafgewalt des DTV".

Ggf. ist bei der nächsten Generalversammlung eine Satzungsänderung erforderlich.

O3.)            Voraussetzung zur Mitgliedschaft ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt

04.)            Reichen Sie Ihren formlosen Aufnahmeantrag und nachfolgend aufgeführten Unterlagen in dreifacher Ausfertigung an unsere Geschäftsstelle ein:

Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in NRW e.V.

z. Hd. Bernd Heiss

Amselweg 13

41844 Wegberg

 

Zur weiteren Bearbeitung Ihres Aufnahmeantrages senden Sie uns bitte folgende Unterlagen in dreifacher Ausfertigung:

1.)   Formloser Aufnahmeantrag (auf Ihrem offiziellen Briefpapier)

Bitte vermerken Sie darin Ihre BDK oder RKK- Mitgliedsnummer und teilen Sie uns den für Sie zuständigen Regionalverband mit.

2.)   Die gültige Vereinssatzung

3.)   Einen Auszug aus dem Vereinsregister

4.)   Den aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamtes

Nach Erhalt und Prüfung aller Unterlagen reichen wir diese an den Tanzsportverband Nordrhein-Westfalen (TNW) zwecks Aufnahme in den TNW /LSB /DSB ein. Von dort erhalten Sie alle weiteren Aufnahmeunterlagen, die Sie bitte lückenlos ausgefüllt  an unsere Geschäftsstelle zurücksenden. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft in unserem Landesverband entscheiden würden und freuen uns auf gute Zusammenarbeit.

Abkürzungen:

LkT     = Landesverband für karnevalistischen Tanzsport  in NRW e.V.

TNW   = Tanzsportverband Nordrhein-Westfalen e.V.

DTV    = Deutscher Tanzsportverband

LSB    = Landessportbund

DSB    = Deutscher Sportbund

BDK   = Bund Deutscher Karneval e.V.

RKK   = Regionalverband Karnevalistischer Kooperationen 

               Rhein-Mosel-Lahn

 

Zur Zeit gelten in den Sportbünden nachfolgende Aufnahmegebühren und Beitragssätze für die Mitgliedsgesellschaften des "Landesverbandes für karnevalistischen Tanzsport in NRW e.V.". 

TNW   

                               einmalige Aufnahmegebühr               25,60     \80

Jahresbeitrag           für Aktive bis 14 Jahre                                         1,50    \80

Jahresbeitrag           für Aktive über 14 Jahre                                      3,10    \80

jedoch                      Mindest - Jahresbeitrag                                      92,00    \80

DTV

                         einmalige Aufnahmegebühr               102,65    \80

                                   für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren         2,16    \80

                            Für Jugendliche über 18 Jahren                         4,32    \80

jedoch                Mindest - Jahresbeitrag                                   110,40    \80

LSB

Jahresbeitrag           Berufsgenossenschaft, Sporthilfe und

            Versicherung - an LSB - pro Aktiver                    1,76 \80

Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in NRW e.V.

 

Jahresbeitrag           pro Gesellschaft                                                 13,00     \80 

 

Vorteile einer Mitgliedschaft im TNW /DTV und somit im LSB Duisburg

\DE Umfangreicher Versicherungsschutz bei Training und Wettkämpfen sowie zu den Anfahrten.

\DE Mitgliedschaft der aktiven Sportler und aller ehrenamtlicher Kräfte in der Verwaltungsberufsgenossenschaft durch ein Pauschalabkommen

     zwischen dem LSB und der Verwaltungs-BG. 

\DE Trainer und bezahlte Kräfte sind in dem Abkommen nicht berücksichtigt.

\DE Zuweisung von beantragten Hallenstunden für den Sportübungsbetrieb durch das Gemeinde- oder Stadtsportamt.

\DE Bezuschussung von Grundsportgeräten aufAntrag über die jeweilige Kommune zum Landessportbund Duisburg. 

    (Grundsportgeräte für den Tanzsport sind Musikanlagen für den übungsbetrieb)

\DE Ein Mitgliedsbeitrag für den LSB wird nicht erhoben.

\DE über den Bundesverband für karnevalistischen Tanzsport wurde ein eigenes Lizenzwesen innerhalb der Sportbünde erreicht. 

    Dadurch können gezielte Trainer- und übungsleiterausbildungen für den Erwerb der übungsleiter- C-Lizenz 

    (1/3 überfachliche und 2/3 fachliche Ausbildung nach BDK - Richtlinien) durchgeführt werden. Die Ausbildung und die Beschäftigung der Trainer

     wird dadurch von den Sportbünden bezuschusst. 

\DE Die Fahrten zu den Wettkämpfen /Turnieren werden von den Gemeinde/Stadtsportämtern mit den dafür vorgesehenen Finanzmitteln

    (KM-Geld pro Teilnehmer) gefördert.

 

\DE Jeder Mitgliedsverein/Abteilung erhält nach Aufnahme in den DTV / TNW und somit in den LSB Duisburg von der LSB-Sporthilfe 

    eine Beitragsrechnung

    

    Der Lkt  in NRW e.V. erstellt eine eigene Beitragsrechnung.

Wir würden uns freuen, wenn wir Sie mit Ihrer Tanzabteilung / Tanzgruppe/n als neues Mitglied in unserem Landesverband aufnehmen könnten.

Zur weiteren Bearbeitung Ihres Aufnahmeantrages senden Sie uns bitte folgende Unterlagen in dreifacher Ausfertigung:

1.)   Formloser Aufnahmeantrag (auf Ihrem offiziellen Briefpapier)

Bitte vermerken Sie darin Ihre BDK oder RKK- Mitgliedsnummer und teilen Sie uns den für Sie zuständigen Regionalverband mit.

2.)   Die gültige Vereinssatzung

3.)   Einen Auszug aus dem Vereinsregister

4.)   Den aktuellen Freistellungsbescheid des Finanzamtes

 

 

Nach Erhalt und Prüfung aller Unterlagen reichen wir diese an den Tanzsportverband Nordrhein-Westfalen (TNW) zwecks Aufnahme in den TNW /LSB /DSB ein. Von dort erhalten Sie alle weiteren Aufnahmeunterlagen, die Sie bitte lückenlos ausgefüllt  an unsere Geschäftsstelle zurücksenden. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft in unserem Landesverband entscheiden würden und freuen uns auf gute Zusammenarbeit.