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Sportorganisation:        Deutscher Tanzsportverband

Fachverband:                Bundesverband für karnevalistischen Tanzsport in Deutschland e.V.

Rahmenrichtlinien für die

Ausbildung von Trainern - C Leistungssport (120 LE)

Inhalt:

1                   Präambel

2                   Handlungsfelder

3                   Ziele der Ausbildung

4                   Didaktisch-Methodische Grundsätze

5                   Aspekte zur Erarbeitung der Ausbildungsinhalte

6                   Ausschreibungstext

7                   Literatur

8                   Exemplarischer Lehrgangsplan

9                   Kooperationsmodelle

10               Ausbildungs-, Prüfungs-  und Lizenzordnung

11               Qualifikation der Lehrkräfte

12               Qualitätsentwicklung in der Aus -und Fortbildung

 

Anlage 1    Prüfungsordnung Trainer - C, BkT     

In der Ausbildungsordnung des Deutschen Tanzsportverbandes werden auf Basis der Rahmenrichtlinien des DOSB die für alle Fachverbände des DTV verpflichtenden Grundsätze und Forderungen für die Durchführung von Aus- und Fortbildungen aufgeführt.

Vorbemerkung:

Der Bundesverband für karnevalistischen Tanzsport in Deutschland e.V. (BkT) ist als Verband mit besonderer Aufgabenstellung Mitglied im Deutschen Tanzsport Verband, der den BkT in den Gremien des DOSB vertritt.

Wie in allen Regelwerken des BkT sind auch in den Rahmenrichtlinien für die Ausbildung von Lehrkräften alle Bestimmungen geschlechtsneutral gemeint, soweit sie sich nicht ausschließlich auf Damen oder Herren beziehen.

1. Präambel

1.1           Sportverständnis

In den Leitbildern des Bundesverbandes für karnevalistischen Tanzsport in Deutschland e.V. wird auf die besondere Bedeutung der Funktionsträger als Umsetzer der satzungsgemäßen Ziele und Aufgaben hingewiesen.

Qualifizierung, Bildung und Weiterbildung  werden als zentrale Aufgabenfelder genannt. Dabei wird von folgendem Sportverständnis ausgegangen:

"Wir bekennen uns zu einem humanistisch geprägten Menschenbild, das die Würde und Freiheit der Person wahrt.

Sport dient dem Menschen zur bewegungs- und körperorientierten ganzheitlichen Entwicklung der Persönlichkeit und trägt in einer intakten Umwelt zur Gesundheit in physischer,

psychischer und sozialer Hinsicht bei. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass alle Menschen aktiv Sport treiben.

Zum Sport gehören auch Freude an körperlicher Leistung, das kreative Spiel, das Grundbedürfnis nach Vergleich, die identitätsstiftende Wirkung sportlicher Wettkämpfe und auch das Erleben von Sport als Zuschauer.

Folgerichtig lehnen wir jedoch Formen von Sport ab, die die Verletzung oder Zerstörung von Mensch, Tier und Umwelt zur Folge haben,

ebenso Grenzerfahrungen, die mit hohem Risiko für Leib und Leben verbunden sind, und sportliche Leistungen, die mit Hilfe von Doping erzielt werden."

1.2           Gleiche Teilhabe von Frauen und Männern im organisierten Sport

Ein Ziel des  Bundesverbandes für karnevalistischen Tanzsport in Deutschland e.V.  ist die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen im organisierten Sport.

Mit der Umsetzung von Gender Mainstreaming tragen die Rahmenrichtlinien diesem Ziel Rechnung. Die Aussagen zur Personalentwicklung - insbesondere zur Rolle der Führungskräfte in den Sportorganisationen

die Empfehlungen für Struktur und Gestaltung von Qualifizierungsprozessen und die Forderung, im Rahmen eines Qualitätsmanagements die Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben,

werden als Auftrag an die Lernenden und Lehrenden verstanden, Gender Mainstreaming als Leitprinzip zu verinnerlichen.

1.3           Umgang mit Verschiedenheit

Mit seinem Leitgedanken "Sport für alle" verfolgt der organisierte Sport ein gesellschaftlich bedeutsames Ziel und trägt damit zugleich zu seiner eigenen Zukunftssicherung bei.

Er enthält die Verpflichtung, gesellschaftliche Bedingungen so mitzugestalten, dass sie allen gesellschaftlichen Gruppen - unabhängig von

Geschlecht, Alter, Behinderung, Nationalität, ethnischer Herkunft, religiöser überzeugung, sexueller Orientierung - in Sportvereinen ein selbstverständliches Miteinander ermöglichen.

Dies erfordert eine neue Haltung, eine neue "Politik der Verschiedenheit" ("Diversity Management") im organisierten Sport.

Der Grundgedanke von Diversity beruht auf Verschiedenheit und Gleichheit von Menschen, wobei es darum geht, unterschiedliche Merkmale zu respektieren und zum Nutzen des organisierten Sports zu akzeptieren.

Ziel ist, den vielfältigen Bedürfnissen und Interessenlagen der Sportlerinnen und Sportler durch geeignete Maßnahmen zu entsprechen.

Diversity Management ist ein übergreifender Ansatz, in dem Verschiedenheit in allen ihren Aspekten von vornherein Berücksichtigung findet.

Der organisierte Sport bedarf dafür einer Organisationskultur, die jedes Mitglied ermutigt, die eigene Individualität zu leben und die Verschiedenheit anderer als Vorteil zu erkennen.

Hieraus erwächst dann die Verpflichtung jedes Einzelnen, zusätzliche Möglichkeiten einer aktiven, gleichberechtigten Teilhabe zu schaffen.

Eine solche Vereins-/Verbandsphilosophie bietet optimale Voraussetzungen für die Gewinnung und langfristige Bindung von Mitgliedern und Führungskräften,

weil sie solche Vielfalt als Bereicherung begreift und für die jeweilige Organisation nutzt.

Je unmittelbarer sich die Vielfalt der Gesellschaft auch in den Vereinsstrukturen widerspiegelt, desto besser gelingt die Orientierung der Vereine an den Bedürfnissen ihrer aktuellen bzw. potenziellen Mitglieder.

1.4           Zukunftssicherung des organisierten Sports

Der organisierte Sport in Deutschland bietet eine breite Palette an sportlichen und sozialen Zielen.

Diese Angebote sind offen für alle gesellschaftlichen Schichten, sprechen Frauen und Männer unterschiedlichen Alters,

unterschiedlicher Religion und Herkunft an. Ehrenamtliche, neben- und hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter engagieren sich auf unterschiedlichen Ebenen in Verbänden und Vereinen gemeinsam,

um diese Angebote ständig weiterzuentwickeln und den gesellschaftlichen Anforderungen anzupassen.

Personalentwicklung verfolgt das Ziel, diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ermuntern, ihre Talente zum Wohle des organisierten Sports zu entwickeln und einzusetzen.

Das Konzept der Personalentwicklung stellt die angepasste Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Mittelpunkt.

Es leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Gewinnung, Qualifizierung, Bindung und Betreuung der in den Sportorganisationen mehrheitlich ehrenamtlich tätigen Menschen.

2. Handlungsfelder

Zentraler Aufgabenbereich der Trainer C Leistungsport im Bundesverband für karnevalistischen Tanzsport in Deutschland e.V. ist die Planung und Durchführung regelmäßiger Sport- und Bewegungsangebote im tanzsportspezifischen Leistungssport.

Sie können, je nach den Rahmenbedingungen des Vereins, auch für die Planung und Durchführung von sportartüber-greifenden Vereinsaktivitäten oder für die Beratung, Betreuung und Interessenvertretung der Sporttreibenden zuständig sein.

Im Kern sind die Trainer C pädagogisch tätig und tragen in dieser Rolle dazu bei, die Sporttreibenden in ihrer sportlichen, persönlichen und sozialen Entwicklung anzuleiten

und zu unterstützen und Selbständigkeit, Teilhabe und selbstbestimmtes Lernen des Einzelnen zu fördern.

Die Tätigkeit des Trainers C Leistungssport im karnevalistischen Tanzsport besteht vor allem in  der Sichtung,

Förderung und Ausbildung am Tanzsport interessierter, talentierter Menschen. Schwerpunkte seiner Arbeit sind Planung, Organisation, Durchführung und Steuerung des Grundlagentrainings für Anfänger und Fortgeschrittene.

3. Ziele der Ausbildung

Aufbauend auf den bei den Teilnehmenden bereits vorhandenen Qualifikationen und Erfahrungen wird durch die aufgeführten Lernziele die Weiterentwicklung der folgenden Kompetenzen angestrebt:

3.1 Persönliche und sozial-kommunikative Kompetenz

Die Trainer C Leistungssport (Karnevalistischer Tanzsport)

\B7        haben die Fähigkeit, die Teilnehmenden zu motivieren und an den Sport zu binden,

\B7        sind sich ihrer Vorbildfunktion und ihrer ethisch-moralischen Verantwortung bewusst,

\B7        wissen um die Verschiedenheit in Gruppen (z.B. alters- und leistungsbedingte, geschlechtsspezifische, kulturell bedingte Unterschiede) und sind in der Lage, das in ihrer Vereinsarbeit zu berücksichtigen,

\B7        kennen wichtige Grundlagen der Kommunikation und orientieren sich in ihrem Verhalten,

\B7        berücksichtigen die Interessen und Erwartungen der Gruppenmitglieder bei der Stundenplanung,

\B7        sind bereit und in der Lage, eigene Einstellungen und Verhaltensweisen in Frage zu stellen und sich auf Anregung von außen hin weiterzuentwickeln,

\B7        fördern soziales Verhalten, Teamarbeit und Teilhabe in der Gruppe,

\B7        wissen um die Verantwortung für die individuelle Persönlichkeitsentwicklung des Aktiven,

\B7        wissen um die Bedeutung der Reflexion eigener Einstellungen, Werte und Verhaltensweisen und haben die Fähigkeit zur Selbstreflexion,

\B7        sind in der Lage, sich für die eigene Arbeit persönliche Ziele zu setzen, die in Einklang stehen zu den Zielen der Gruppe und den Zielen des Sportvereins,

\B7        sind sich der Verantwortung für die sportliche und allgemeine Persönlichkeitsentwicklung aller Zielgruppen bewusst und handeln entsprechend der bildungspolitischen Zielsetzung des DOSB,

\B7        kennen und beachten den Ehrenkodex für Trainer.

3.2 Fachkompetenzen

Die Trainer C Leistungssport (Karnevalistischer Tanzsport)

\B7        verfügen über pädagogische und sportartfachliche Grundkenntnisse,

\B7        haben Kenntnisse zur Zielgruppe der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen erlangt,

\B7        können Bewegungsabläufe veranschaulichen, analysieren, beobachten und korrigieren,

\B7        wissen um die Anpassungsfähigkeit des menschlichen Körpers auf systematische Beanspruchung,

\B7        können motorische und soziale Talente erkennen und entsprechend beraten und auf sie einwirken,

\B7        erkennen motorische Defizite und können Hilfen zu deren Behebung anbieten,

\B7        können die Bedeutung angemessener Bewegung für eine gesunde Lebensführung vermitteln und zum regelmäßigen Sporttreiben motivieren,

\B7        kennen Struktur, Funktion und Bedeutung des Tanzsports als Breitensport und Leistungssport und setzen sie im Prozess der Talenterkennung und -förderung auf Vereinsebene um,

\B7        kennen die konditionellen und koordinativen Voraussetzungen für den Tanzsport und können sie in der Trainingsgestaltung berücksichtigen.

3.3 Methoden- und Vermittlungskompetenz

Die Trainer C Leistungssport (Karnevalistischer Tanzsport)

\B7        kennen unterschiedliche Lehr- und Lernkonzepte, Vermittlungsmethoden und Motivierungsstrategien und können sie im Tanzsport anwenden,

\B7        kennen wesentliche Grundsätze des Lernens und können diese auf die unterschiedlichen Lernsituationen und Lerntypen anwenden,

\B7        sind in der Lage, die Teilnehmer ihrer Gruppen bei der Zielsetzung und den Abläufen der Angebote zu beteiligen,

\B7        sind in der Lage, tänzerische Bewegungsstunden zu planen, entsprechende Stundenverläufe zu erstellen und situationsabhängig zu variieren,

\B7        kennen verschiedene Methoden der Reflexion und können sie sensibel und situationsgerecht anwenden,

\B7        beherrschen die Grundprinzipien für zielorientiertes und systematisches Lernen im Sport.

4.   Didaktisch-methodische Grundsätze zur Realisierung der Ausbildungsziele

4.1 Teilnehmerorientierung und Transparenz

Die Auswahl der Themen und Vermittlungsmethoden orientiert sich an den Interessen, Bedürfnissen, Kenntnissen, Kompetenzen und Erfahrungen der Teilnehmenden.

Die inhaltliche Schwerpunktsetzung erfolgt mit ihnen gemeinsam im Rahmen der konzeptionellen Grundlagen der jeweiligen Qualifizierungsmaßnahme.

Dazu sind Reflexionsprozesse notwendig, für die bei der Vorbereitung der Lehrgangsgestaltung genügend Zeit einzuplanen ist.

Ziele, Inhalte und Arbeitsweisen/Methoden der Ausbildung haben für die Teilnehmenden grundsätzlich transparent zu sein.

4.2 Umgang mit Verschiedenheit / Geschlechtsbewusstheit

Teilnehmerorientierte Bildungsarbeit schließt den bewussten Umgang mit Vielfalt und Verschiedenheit von Menschen z. B.

in Bezug auf Geschlecht/ Gender, Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, religiöse überzeugung, Behinderung, sexuelle Orientierung etc. mit ein.

Das Leitungs-/Referententeam hat erforderliche Rahmenbedingungen und ein Klima der Akzeptanz zu schaffen, in dem Verschiedenheit als Bereicherung empfunden wird.

Als übergeordnete Dimension von Verschiedenheit muss teilnehmerorientierte Bildungsarbeit vor allem "geschlechtsbewusst" sein,

also die besonderen Sozialisationsbedingungen, Fähigkeiten, Interessen und Bedürfnisse von Mädchen/Frauen bzw. Jungen/Männern im Blick haben.

4.3 Zielgruppenorientierung / Verein als Handlungsort

Im Fokus aller zu behandelnden Themen stehen einerseits die Lebens- und Bewegungswelt der zu betreuenden Zielgruppe und andererseits die speziellen Rahmenbedingungen für die Arbeit im jeweiligen Verein.

Ein enger Bezug zur realen Situation soll eine möglichst unmittelbare Umsetzung des Gelernten in die Praxis ermöglichen.

4.4 Erlebnis- / Erfahrungsorientierung und Ganzheitlichkeit

Die Vermittlung der Inhalte erfolgt erlebnis-/erfahrungsorientiert und ganzheitlich. Durch die Wahl der Inhalte und Methoden werden verschiedene Erfahrungs-, Lern- und Erlebnisweisen angesprochen,

was gewährleistet, dass Lernen nicht nur über den Kopf geschieht. Die Wahl unterschiedlicher Methoden, die jeweils verschiedene Sinneskanäle ansprechen (z. B. visuelle, akustische, taktile),

soll den unterschiedlichen Lerntypen und ihrer primären Art, Informationen aufzunehmen und zu verarbeiten, gerecht werden.

Qualifizierungsangebote im Tanzsport zeichnen sich durch einen gezielten Wechsel von Theorie- und Praxiseinheiten sowie einen flexiblen Umgang mit Anspannung und Entspannung, Bewegung und Ruhe aus.

4.5 Handlungsorientierung

Erlebnisse in Bildungsprozessen können durch gezielte Reflexionen zu individuellen Erfahrungen werden, die die Teilnehmenden später in die Gestaltung ihrer eigenen Praxis einfließen lassen können.

Am schnellsten und nachhaltigsten wird dabei durch Selbsttätigkeit gelernt ("learning by doing"). Es gilt also, im Rahmen der Ausbildung regelmäßig Situationen zu schaffen,

in denen die Teilnehmenden möglichst viel selbst gestalten und ausprobieren können. Dies bezieht sich sowohl auf die Arbeitsweisen im Lehrgang

(z. B. Kleingruppenarbeit, Unterrichtsversuche, selbstständige Ausarbeitung von Themen/ "selbst organisierte Lerneinheiten") als auch auf das Ausprobieren und Umsetzen des Gelernten im Verein

(z. B. durch "Hausaufgaben", Erprobungsaufträge, Vereinslehrproben und -Projekte).

4.6 Prozessorientierung

Ebenso wie Bildungsprozesse selten geradlinig verlaufen, sollte auch die Bildungsarbeit Unsicherheiten und Widerstände, Umwege und Fehler zulassen.

Auch das Ungewohnte und Widersprüchliche führt zu Erkenntnis- und Lernfortschritten. Zugleich sollten soziale Interaktionen, z. B. Gruppenarbeiten,

elementarer Bestandteil sein, um den Austausch unterschiedlicher Meinungen und Sichtweisen zu begünstigen.

Eine Orientierung am Lerntempo und Interessen sowie Bedürfnissen der Teilnehmenden macht eine relativ offene, prozesshafte Lehrgangsplanung erforderlich.

Der Lehrgangsverlauf entwickelt sich dann aus dem Zusammenwirken von Lehrgangsgruppe und Lehrteam im Rahmen der Ausbildungskonzeption mit ihren vorgegebenen Zielen und Inhalten.

4.7 Teamprinzip

Prozessorientierte Arbeitsweisen erfordern ein Leitungs-/Referententeam, das die gesamte Ausbildung kooperativ und gleichberechtigt leitet,

die Teilnehmenden in ihren Lernprozessen und Entwicklungen begleitet und die Planung und Durchführung der Unterrichtsversuche, Lehrproben oder Vereinsprojekte berät und betreut.

Die kontinuierliche Lehrgangsleitung hat Vorbildfunktion und ist sowohl als Prinzip für gleichberechtigte Kooperation und kollegialen Austausch als auch als Modell für eine moderne,

teamorientierte Arbeit im Verein zu verstehen. Einem Leitungs-/Referententeam sollten möglichst Frauen und Männer angehören.

4.8 Reflexion des Selbstverständnisses

Bildung ist ein reflexiver Prozess. Deshalb muss das permanente Reflektieren von Erlebnissen und Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnissen auf die eigene Person zum Arbeitsprinzip werden.

Die individuelle Interpretation von Begriffen wie Sport, Leistung, Gesundheit, Geschlecht u. a. m. fördert eine aktive Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Verständnisweisen

einschließlich der Ausprägung einer individuellen, reflektierten Haltung.

5. Ausbildungsinhalte

5.1 Lernbereich 1: Person und Gruppe (12 LE)

       (Grundlegende Inhalte zum Umgang mit Sportlern und Sportgruppen)

\B7        Grundlegende Inhalte, Methoden und Organisationsformen für den Umgang mit Kinder-, Jugend- und Erwachsenengruppen

\B7        Zielgruppenorientierte Planung und Gestaltung von Trainingseinheiten auf der unteren Ebene des Leistungssports mittels eines didaktischen Rasters

\B7        Belastung, Entwicklung und Trainierbarkeit exemplarisch an einer Altersstufe

\B7        Grundlagen der Kommunikation und bewährte Verfahren des Umgangs mit Konflikten

\B7        Umgang mit Verschiedenheit

\B7        Gender Mainstreaming als Prinzip zur Sicherung der Chancengleichheit von Frauen und Männern

\B7        Grundlagen der Sportpädagogik: Leiten, Führen, Betreuen und Motivieren

\B7        Verantwortung von Trainern für die individuelle Persönlichkeitsentwicklung der Aktiven im Sport und durch Sport

5.2 Lernbereich 2: Bewegungs- und Sportpraxis (25 LE)

       (Sportartspezifische Inhalte zur Entwicklung der Fachkompetenz)

\B7        Allgemeine und spezielle Trainingsinhalte und -methoden für die Grundausbildung im zielgruppenspezifischen übungsbetrieb

\B7        Sportbiologie: Wie funktioniert der Körper? (Herz-Kreislauf-System, Muskulatur, Trainingsanpassung)

\B7        Funktionsgymnastik zur Förderung von Kraft und Beweglichkeit

\B7        Zielgruppenspezifische übungen zur Förderung der Teilbereiche der Koordination

\B7        Grundlegende Informationen zum Thema "Stress und Entspannung"

\B7        Bedeutung der Sinneswahrnehmungen für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und für die Lebensqualität der Erwachsenen

\B7        Bedeutung von Bewegung, Spiel und Sport für die Gesundheit bestimmter Zielgruppen unter Berücksichtigung von Risikofaktoren (gesundes Sporttreiben, Dosierung und Anpassungseffekte)

\B7        Grundlegendes Gesundheitsverständnis

-          Gesundheitsbegriff (Gesundheitsverständnis der WHO etc)

-          Beispiele der Gesundheitsförderung durch Tanzen

\B7        Motorische Beanspruchungsformen

-          Grundlagen und Funktionsweise des Herz-Kreislauf-Systems

-          Grundlagen und Funktionsweise des Haltungs- und Bewegungsapparates

-          Grundlagen und Bedeutung der Koordination

\B7        Entwicklungsstufen

-          Belastbarkeit in den einzelnen Entwicklungsstufen

-          Konsequenzen für die Trainingspraxis

\B7        Zusammenhang von Sport und Gesundheit unter besonderer Berücksichtigung geistiger und sozialer Aspekte

\B7        Das Deutsche Sportabzeichen und das Deutsche Tanzsportabzeichen als Nachweis von Fitness und Gesundheit

5.3 Lernbereich 3: Verein und Verband (8 LE)

       (Inhalte zu Aufgaben und Strukturen von Sportorganisationen)

\B7        Aufgaben des Sports und der Sportorganisationen und deren Bedeutung für den Vereinssport

\B7        Basiswissen über die Aufgaben von Trainern in Sportgruppen

\B7        Verhaltensweisen im Zusammenhang mit Aufsichts- und Sorgfaltspflicht, haftungs- und vereinsrechtlichen Grundlagen

\B7        Förderkonzeptionen von Landessportbünden und Landesfachverbänden im Leistungssport

\B7        Qualifizierungsmöglichkeiten in den Sportorganisationen

\B7        Sportstrukturen, Mitbestimmung und Mitarbeit

\B7        Verschiedene Handlungsfelder im Sport (Freizeit-, Breiten-, Leistungssport)

\B7        Regeln und Wettkampfsysteme im karnevalistischen Tanzsport

\B7        Motive der Sporttreibenden, Wandel der Motive

\B7        Antidopingrichtlinien

\B7        Ehrenkodex für Trainer

5.4 Lernbereich 4: Karnevalistischer Tanzsport (nach Broschüre) (75 LE)

Die sportartspezifischen Inhalte der Ausbildung Trainer C Leistungssport (Karnevalistischer Tanzsport) werden wie folgt festgelegt:

5.4.1        Grundkenntnisse der Musiktheorie

\B7                    Takt, Rhythmus, Geschwindigkeit, Dynamik

\B7                    Musikauswahl

\B7                    Visualisierung

5.4.2           Musikalische Grundbewegungsformen

\B7                    Musikumsetzung durch Gehen, Laufen, Hüpfen, Springen

\B7                    Körpergefühl aufbauen und Körperbildung durch gymnastische übungen unter Aufnahme und Verarbeitung der Musik in verschiedenen Rhythmen und Tempi

\B7                    Findung der Körpermitte als physisches Zentrum und Ausgangspunkt jeder

              Bewegung

5.4.3           Techniken des Gardetanzes

\B7                    Raumrichtungen (Festlegung nach Waganowa)

\B7                    Fußpositionen (abgeleitet vom klassischen Tanz, in Parallelposition ausgeführt)

\B7                    Armpositionen

\B7                    Beinhöhen

\B7                    Grundschritte (Marschieren, Kreuz-Schritte, Schiebe- und Polkaschritte, Ferse Spitze-Schritte, Winkelschritte, Beinwürfe, Drehungen)

5.4.4.           Gardetanz

\B7                    Aufmarsch und Grundstellung

(kurzer Weg, Gleichschritt, Abstände, Wendepunkte, Körperhaltung, Stillstand)

\B7                    Schwierigkeitsgrad (Spagat, Beinführung/Stehspagat, Krakowiak, Russenkreisel, Rad, Radwende, Bogengang, Sprünge, Hebungen)

\B7                    Schrittvielfalt (von den Grundschritten zu Variationen und Kombinationen, Einsatz verschiedenster Arm- und Kopfbewegungen)

\B7                    Darstellung der Disziplin (differenziert nach den Disziplinen Tanzmariechen, Tanzpaare, weibliche, männliche und gemischte Garden)

\B7                    Choreographie (Tänzerische Umsetzung der Musik, Aufbau des Tanzes, Raumaufteilung, choreographische Bilder, Formationswechsel)

\B7                    Gestaltung von Uniformen

5.4.5         Schautanz

\B7                    Stilrichtungen (humoristische -, folkloristische -, moderne Tänze, Jazz - Dance)

\B7                    Thema und Musikauswahl (altersgerecht)

\B7                    Aufbau und Gestaltung

\B7                    Schritt- und Bewegungsvielfalt

\B7                    Choreographie

\B7                    Kostüm (Gestaltung, Schminken, Kostümwechsel)

5.4.6           Beurteilungskriterien

\B7                    Tanzturnierordnung des BDK

\B7                    Bewertungskriterien

              - Gardetanz

              - Schautanz

6. Ausschreibungstext

6.1 Lizenzerwerbslehrgang Trainer-C - Leistungssport

      (Karnevalistischer Tanzsport)

Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung zum Trainer-C ist:

\B7        die Vollendung des 16. Lebensjahres,

\B7        die Anmeldung zur Ausbildung durch einen Verein im BkT e.V.,

\B7        der Nachweis über die Teilnahme an einer Grundschulung (GSG) des BDK,

\B7        ein ärztliches Attest, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Ausbildung und den Einsatz als Trainer bestehen.

Voraussetzung für die Lizenzierung ist:

\B7        die Vollendung des 18. Lebensjahres, 

\B7        der Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (16 LE), nicht älter als zwei Jahre,

\B7        die Mitgliedschaft in einem Verein, der dem Landesverband für karnevalistischen Tanzsport und dem Tanzsportverband des Bundeslandes sowie dem DTV angehört.

Die Ausbildung Trainer-C umfasst 120 Lerneinheiten (LE) zu 45 Minuten, davon 45 LE sportartübergreifend und 75 LE sportartspezifisch.

An alle Teilnehmer werden folgende Anforderungen gestellt:

\B7        Teilnahme während der gesamten Lehrgangszeit (Fehlzeiten sind nicht zulässig)

\B7        aktive Mitarbeit in der Praxis und bei Diskussionen, Gruppenarbeiten, usw.

\B7        Erarbeitung und Durchführung von praktischen übungen in Einzel- und  Gruppenarbeit

Die Prüfung setzt sich aus den Teilprüfungen in den einzelnen Lernbereichen zusammen.

\B7        Lernerfolgskontrollen

\B7        Schriftliche Prüfung / ggf. Mündliche Prüfung

\B7         Praktische Prüfung

\B7        Lehrprobe

6.2 Lizenzerhaltslehrgang Trainer-C - Leistungssport

      (Karnevalistischer Tanzsport)

Der Lizenzerhalt Trainer-C umfasst 15 LE zu 45 Minuten, davon ___ LE sportartübergreifend und ___ LE sportartspezifisch.

7. Literatur

Die Lehr- und Lernmaterialien sind Grundlage einer einheitlichen und umfassenden Ausbildung und dienen dazu, die Qualität der Lehr- und Lernprozesse sicher zu stellen.

Sie sind im Rahmen der Qualitätskontrolle regelmäßig einer Evaluierung hinsichtlich des Umfanges, des Inhaltes und der Zweckdienlichkeit zu unterziehen.

BkT - BDK

"Karnevalistischer Tanzsport"

Beigel / Gruner / Gehrke

"Gymnastik Falsch und Richtig" (1994), rororo

Cohan, Robert

"Danceworkshop" (1986), Otto Maier Verlag, Ravensburg

Dietrich, Knut

"Sportpädagogik\94 (1990), rororo

Gehrke, Thorsten

"Sportanatomie\94, Rowohlt Taschenbuch Verlag

Knebel, Karl-Peter

"Funktionsgymnastik" (1990), rororo

Missmahl, Inge

"Jazztanz" (1992), rororo

Reichardt, Helmut

"Schongymnastik" (2000), BLV aktiv+gesund

Rosenberg, Christiane

"Handbuch für JAZZ Dance", Meyer&Meyer - Der Sportverlag

Schafhausen, Helmut

"Handbuch szenisches Lernen" (1995), Beltz Verlag

Schwäbischer Turnerbund e.V.

"Beiträge zur übungsleiterausbildung", 4. Auflage (2000)

Seyer, John

"Teamgeist" (1991), rororo

Stanten, Michele

"Bodytraining" (2000), Bechtermünz Verlag

Sternad, Dagmar

"Richtig Stretching" (2001), BLV Sportpraxis Top

Wessel-Therhorn, Dörte

"Jazz Dance Training", Meyer & Meyer - Der Sportverlag

Zeeray

"Hip Hop - Move tot he Music", Meyer & Meyer - Der Sportverlag

8. Exemplarischer Lehrgangsplan

Da der BkT möglichst im Jahr 2010 die Ausbildungsinhalte des Lernbereichs 4 überarbeitet, wird im Anschluss daran ein neuer exemplarischer Lehrgangsplan nachgereicht. Ebenso wird die Literaturliste überarbeitet und aktualisiert.

9. Kooperationsmodelle

Der DTV kann bei Bedarf Kooperationsmodelle einführen, in denen Fachverbände Teile der Ausbildung gemeinsam oder in gegenseitiger Form durchführen und anerkennen.

Die Landesverbände für karnevalistischen Tanzsport (LkT`s) des BkT führen bereits seit einigen Jahren die sportartübergreifenden Teile der Trainerausbildung

in Zusammenarbeit mit den Landestanzsportverbänden des DTV und den Landessportbünden durch.

10. Ausbildungs-, Prüfungs- und Lizenzordnung

10.1 Ausbildungsordnung

10.1.1 Dauer der Ausbildung

Die Ausbildungsmaßnahmen für den Erwerb einer DOSB-Lizenz im Bundesverband für karnevalistischen Tanzsport in Deutschland e.V. sollen grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein.

10.1.2  Durchführung der Ausbildung

Der Ausbildungsgang Trainer C umfasst 120 Lerneinheiten (LE) zu 45 Minuten. Die Anzahl der TeilnehmerInnen soll mindestens 15 und höchstens 25 Personen (max. 30 Personen) betragen.

10.1.3  Zulassung zur Ausbildung

Voraussetzungen für die Zulassung zu den Ausbildungsgängen in der 1. Lizenzstufe:

\B7          Vollendung des 16. Lebensjahres

\B7          Anmeldung zur Ausbildung durch einen Verein im BkT e.V.

\B7          Nachweis über die Teilnahme an einer Grundschulung (GSG) des BDK

\B7          ärztliches Attest, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Ausbildung und den Einsatz als Trainer bestehen

Empfehlung: Die Teilnehmer sollen bereits praktische Vorkenntnisse im karnevalistischen Tanzsport nachweisen können, damit eine erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung zu erwarten ist.

10.2 Lernerfolgskontrolle / Befähigungsnachweis / Prüfungen

Das Bestehen der Lernerfolgskontrollen / Befähigungsnachweise ist Grundlage für die Lizenzerteilung. Die Lernerfolgskontrollen sind zu dokumentieren.

Die bestandenen Lernerfolgskontrollen sind der Nachweis dafür, mit der im Ausbildungsgang erworbenen Qualifikation im entsprechenden Einsatzgebiet tätig werden zu dürfen.

Die für eine Lernerfolgskontrolle erforderliche Zeit ist im formalen Ausbildungsumfang enthalten.

Als Befähigungsnachweis werden als Ergänzung zu den lehrgangsbegleitenden Erfolgskontrollen zum Ende der Ausbildungsabschnitte entsprechende Prüfungen durchgeführt, deren Inhalte in der entsprechenden Prüfungsordnung (siehe Anlage) geregelt

werden. Die Lernerfolgskontrollen / Prüfungen werden mit "bestanden" oder "nicht bestanden" gewertet. In der Prüfungsordnung  wird festgelegt, nach welchen Kriterien das Urteil "bestanden" oder "nicht bestanden" erfolgt und unter welchen Bedingungen

eine Wiederholung der Lernerfolgskontrollen / Prüfungen erfolgen kann.

10.2.1 Grundsätze:

\B7        Eine Lernerfolgskontrolle darf nur solche Inhalte umfassen, die auch in der Ausbildung vermittelt wurden.

\B7        Eine Lernerfolgskontrolle findet punktuell, im Rahmen des Unterrichts oder prozessbegleitend statt, z. B. am Ende von Ausbildungsblöcken.

\B7        Die Kriterien für das Bestehen der Lernerfolgskontrolle / Erlangen der Lizenz sind zu Beginn der Ausbildung offen zu legen.

\B7        Elemente der Lernerfolgskontrolle werden im Lehrgang vorgestellt und erprobt.

10.2.2 Ziele der Lernerfolgskontrollen:

\B7        Nachweis des Erreichens der Lernziele,

\B7        Aufzeigen von Wissenslücken,

\B7        Rückmeldung / Feedback für die Lernenden,

\B7        Nachweis der Befähigung zur übernahme des Aufgabengebiets,

\B7        Rückmeldung / Feedback für die Ausbilderinnen und Ausbilder.

10.2.3 Formen der Lernerfolgskontrollen:

Zur Bewertung von Lernerfolgskontrollen sollten folgende Kriterien herangezogen werden:

\B7        aktive Mitarbeit während der gesamten Ausbildung,

\B7        Nachweis der praktischen Demonstrationsfähigkeit,

\B7        Darstellung von Gruppenarbeitsergebnissen in Theorie und Praxis,

\B7        übernahme von Sportpraxisanteilen aus Spezialgebieten einzelner Teilnehmerinnen und Teilnehmer, um die Ausbildungsinhalte zu ergänzen,

\B7        Planung, Durchführung und Reflexion einer übungsstunde (auch als Gruppenarbeit möglich, sofern der individuelle Anteil ersichtlich ist),

\B7        Hospitationen in Vereinsgruppen mit Beobachtungsprotokoll für die anschließende Gruppenarbeit (Auswertungsgespräch über beobachtete Aspekte der Unterrichtsgestaltung und Inhalte),

\B7        für den Lizenzerwerb muss mindestens eine praxisorientierte Lernerfolgskontrolle absolviert werden, in der die Lehrbefähigung nachgewiesen wird.

10.3 Lizenzordnung

 

10.3.1 Lizenzierung

Nach der erfolgreichen Teilnahme an allen Ausbildungsabschnitten und dem Bestehen sämtlicher Prüfungsteile erteilt der BkT die Lizenz

 

Trainer -C- Leistungssport (Karnevalistischer Tanzsport).

\B7        Die Lizenzen können frühestens nach Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt werden.

\B7        Für die Lizenzierung ist der Nachweis eines 16-stündigen "Erste-Hilfe-Kurses" erforderlich, der zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf.

\B7        Alle Bewerber müssen bei der Erteilung der Lizenz Mitglied eines Vereins sein, der dem jeweiligen Landesverband für karnevalistischen Tanzsport, dem Tanzsportverband des Bundeslandes und dem Deutschen Tanzsportverband e.V. angehört.

10.3.2  Anerkennung anderer Ausbildungsabschlüsse

\B7        Für Absolventen sportpädagogischer Ausbildungsinstitutionen können Teilgebiete der Ausbildung anerkannt werden. In besonderen Fällen ist auf Antrag auch eine Direktlizenzierung möglich.

\B7        Für Inhaber von DOSB-Lizenzen sowie beim Nachweis anderer Qualifikationen können inhaltsgleiche Ausbildungsteile anerkannt werden.

\B7        über die jeweilige Anerkennung und Einstufung entscheidet der BkT.

10.3.3  Gültigkeitsdauer von Lizenzen

Die DOSB-Lizenz ist im Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes gültig. Die DOSB-Lizenz der 1. Lizenzstufe (entspricht C-Lizenz)

ist Voraussetzung für die öffentliche und/oder verbandliche Bezuschussung der Tätigkeit in Sportvereinen und -verbänden.

Alle vom Bundesverband für karnevalistischen Tanzsport in Deutschland ausgestellten DOSB-Lizenzen sind für vier Jahre gültig, beginnend mit dem Ausstellungsdatum der Lizenz und endend mit dem 31. Dezember des letzten Jahres der Gültigkeitsdauer.

10.3.4 Fort- und Weiterbildung, Verlängerung der Lizenzen

Der Ausbildungsprozess ist mit dem Erwerb einer Lizenz nicht abgeschlossen. Durch die notwendige inhaltliche und zeitliche Begrenzung der jeweiligen Ausbildungsgänge ist eine Fortbildung unumgänglich. Daher sind innerhalb der Gültigkeitsdauer der Lizenz nachzuweisen

\B7        eine mindestens einjährige Tätigkeit als Trainer bei einem Mitgliedsverein des BkT,

\B7        die Teilnahme an vom BkT angebotenen oder anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen in den letzten zwei Jahren im Umfang von mindestens 15 LE.

änderungen der Anzahl der nachzuweisenden Lerneinheiten bei Fortbildungen setzt der Sport- und Lehrwart des BkT fest.

Für die Verlängerung ungültig gewordener Lizenzen gilt:

\B7        im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:

Die Lizenz wird nach der erfolgreichen Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme   im Umfang von 20 LE um vier Jahre verlängert.

\B7        im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit:

Die Lizenz wird nach der erfolgreichen Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme   im Umfang von 30 LE um vier Jahre verlängert.

\B7        überschreiten der Gültigkeit um mehr als 3 Jahre

Die gesamte Ausbildung ist in Theorie und Praxis zu wiederholen. In begründeten Fällen kann der Sport- und Lehrwart des BkT Ausnahmeregelungen genehmigen.

10.3.4  Lizenzentzug

Der Bundesverband für karnevalistischen Tanzsport in Deutschland e.V. hat das Recht, DOSB-Lizenzen zu entziehen, wenn die Lizenzinhaber gegen die Satzung des BkT oder ethisch-moralische Grundsätze oder die Anti-Doping-Regeln verstoßen.

11. Qualifikation der Lehrkräfte

Für alle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in Garde- und Schautanz werden ausschließlich Lehrkräfte berufen, welche über die für die einzelnen Lernbereiche erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

Für den sportartübergreifenden Bereich sollten dies in erster Linie Qualifikationen in Trainingslehre, Sportpädagogik, Sportwissenschaft, Psychologie, Physiologie, funktionelle Anatomie sowie Sport- und Verbandswesen sein. Vorzuziehen sind hierfür z.B. Sportlehrer und -pädagogen, Sportwissenschaftler, Physiotherapeuten, Psychologen und Fachdozenten für den Lernbereich 3 (Verein und Verband). Für die sportartspezifische Ausbildung sind vorrangig Lehrkräfte einzusetzen, die über eine Lizenz der 1. Lizenzstufe im Bereich Karnevalistischer Tanzsport oder über gleichwertige Erfahrungen in Qualifizierungsmaßnahmen verfügen. Im Weiteren wird auf die DTV-Ausbildungsordnung verwiesen.

12. Qualitätsentwicklung in der Aus- und Fortbildung

Die Lizenzausbildung nach dieser Ausbildungskonzeption wird unter der Verantwortung des Sport- und Lehrwarts des BkT durch die jeweils beauftragte Ausbildungsleitung durchgeführt. Die Durchführung von sportartübergreifenden Ausbildungsteilen kann von den Landestanzsportverbänden bzw. den Landessportbünden, die Durchführung der sportartspezifischen Fachausbildung durch geeignete Fachausbilder durchgeführt werden.

Für das zentrale Qualitätsmanagement ist der Sport- und Lehrwart des BkT zuständig. Er ist für die Planung, Durchführung und Evaluierung aller Qualifizierungsmaßnahmen in dieser Lizenzausbildung verantwortlich und unterrichtet den DTV-Lehrwart regelmäßig über die Evaluationsergebnisse und eventuellen Verbesserungsbedarf. Im Weiteren wird auf die DTV-Ausbildungsordnung verwiesen.

12.1 Koordinierung von Planungsprozessen

Alle vom BkT angebotenen Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung sind miteinander verzahnt und koordiniert. Bis zur Einrichtung weiterer Koordinierungsstellen ist für die Planung und Koordinierung aller Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der Sport- und Lehrwart des BkT verantwortlich. Im Weiteren wird auf die DTV-Ausbildungsordnung verwiesen.

12.2  Didaktisch-methodische Grundsätze zur Gestaltung von Qualifizierungsmaßnahmen

Wesentliches Qualitätsmerkmal in der Ausbildung Trainer C ist die konsequente Berücksichtigung der didaktisch-methodischen Grundsätze:

Diese sollen Trainerinnen und Trainer dazu befähigen, Maßnahmen der Personalentwicklung in ihren Gruppen zur Anwendung zu bringen. Sie sollen durch solche Maßnahmen in die Lage versetzt werden, den sportlichen und sozialen Bedürfnissen der Mitglieder in Vereinen und Verbänden zu entsprechen, damit zu deren Bindung an den organisierten Sport beitragen und neue Mitglieder an den Verein binden. Im Weiteren wird auf die DTV-Ausbildungsordnung verwiesen.

12.3 Lernerfolgskontrollen (Prüfungen)

Lernerfolgskontrollen finden unmittelbar an den Lernprozess anschließend, also prozess-begleitend statt. So können Wissenslücken ausgeglichen werden. Die abschließende überprüfung des Lernerfolges bleibt zudem erhalten (s. Anlage 1: Prüfungsordnung).

12.4 Qualifizierung von Lehrkräften / Handlungskompetenz

Lehrkräfte im Sinne dieser Rahmenrichtlinien sind zum einen die Ausbilderinnen und Ausbilder, die im Auftrag des BkT die Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen durchführen. Zum anderen sind dies die Ausbildungsverantwortlichen, im BkT der Sport- und Lehrwart, die für die Bildungsplanung, die inhaltlich-konzeptionelle Weiterentwicklung und die Auswahl, Koordinierung und Qualifizierung der Lehrteams zur Durchführung der Ausbildungen verantwortlich sind. Alle Ausbildungsverantwortlichen stehen in der gemeinsamen Verpflichtung, fachliche, methodische und soziale Kompetenzen der Lehrkräfte zu fördern, damit diese die notwendigen Maßnahmen der Personalentwicklung bei ihrer Lehrtätigkeit umsetzen können. Die DOSB-Rahmenkonzeption für die Fortbildung von Lehrkräften sowie die DTV-Ausbildungskonzeption bildet hierfür die konzeptionelle Grundlage.

Eine zukunftsorientierte Personalentwicklung hat die systematische Fortbildung verschiedener Personengruppen auf allen Ebenen des organisierten Sports im Fokus und ist daher für eine nachhaltige Sicherung und die Weiterentwicklung des Sports unentbehrlich. Im Mittelpunkt der Personalentwicklung steht die Gewinnung, Qualifizierung, Bindung und Betreuung von überwiegend ehrenamtlich engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Personalentwicklung nach dieser Ausbildungskonzeption verfolgt das Ziel, die Teilnehmer zu ermuntern, ihre Talente zum Wohle des organisierten Sports zu entwickeln und einzusetzen. Das Konzept der Personalentwicklung stellt die angepasste Qualifizierung in den Mittelpunkt. Es leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Gewinnung, Qualifizierung, Bindung und Betreuung der in den Sportorganisationen mehrheitlich ehrenamtlich tätigen Menschen.

Die Personalentwicklung umfasst weiterhin sämtliche Maßnahmen, die geeignet sind, die Handlungskompetenz zu fördern und weiterzuentwickeln. Damit sich Trainer auf die sich stetig wandelnden Rahmenbedingungen in Sport und Gesellschaft angemessen vorbereiten und reagieren können, liegt Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten ein Lern- und Bildungsverständnis zugrunde, das die Entwicklung von Selbstlernfähigkeit und Selbstorganisation des Einzelnen in den Mittelpunkt rückt. Diese Art des Lernens ist Motor der Personalentwicklung im Sport. Menschen und Sportorganisationen lernen, mit Veränderungsprozessen positiv und gestaltend umzugehen.

Dabei geht es weniger um abrufbares Fach- und Methodenwissen, als in erster Linie um die Herausbildung einer persönlichen und sozialkommunikativen, fachlichen, methodischen und strategischen Kompetenz, solches Wissen in entsprechenden Handlungssituationen kreativ anzuwenden. Im Weiteren wird auf die DTV-Ausbildungsordnung verwiesen.

12.5 Evaluierung von Lehr- und Lernveranstaltungen

Schwerpunkt der Evaluierung ist die Rückkoppelung zu den Ausbildungsteilnehmern sowie Ausbildern im Hinblick auf ihre Eindrücke von der Ausbildung.

Wichtiger inhaltlicher Schwerpunkt ist dabei die Berücksichtigung

\B7        der didaktisch-methodischen Grundsätze (12.2)

\B7        der Aspekte zu den Lernerfolgskontrollen (12.3)

\B7        des Aspekts, dass Lehr- und Arbeitsmaterialien von Referenten und Teilnehmern aufeinander abgestimmt sind

\B7        der Möglichkeit zur selbständigen Arbeit der Ausbildungsteilnehmer mit den Arbeitsmaterialien

\B7        der Beurteilung der Rahmenbedingungen wie Unterkunft, Verpflegung, Organisation, Kosten u.a.

Für eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung ist wesentlich, dass die Differenz zwischen der Erwartung der einzelnen Teilnehmenden und der Leistungsfähigkeit des Bildungsträgers festgehalten wird.

Die Auswertung von Erhebungen ist die Grundlage für Verbesserungsprojekte.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Qualitätsentwicklung in der Bildungsarbeit ist die Evaluierung der Wirksamkeit der Qualifizierungsmaßnahmen.

Diese muss sowohl unter dem Aspekt der Anwendbarkeit des Gelernten in der Praxis als auch unter dem Aspekt des Nutzens für die Sportorganisation erfolgen,

in der der Teilnehmende aktiv ist. Im Weiteren wird auf die DTV-Ausbildungsordnung verwiesen.

Anlage 1

Bundesverband für karnevalistischen Tanzsport

in Deutschland e.V.

- Der Sport- und Lehrwart -

Prüfungsordnung Trainer - C - Leistungssport

1. Grundlagen

Diese Prüfungsordnung ist eine Ergänzung gemäß Ziffer 6 der DTV-Ausbildungsordnung zur Qualifizierung in Verbindung mit Ziffer 10.2 der Rahmenrichtlinien für die Ausbildung von Trainern -C- Leistungssport (Karnevalistischer Tanzsport).

Sie regelt ausschließlich die Prüfung der Eignung als Trainer -C-Leistungssport.

Der Ausbildungsumfang ist in der entsprechenden Ausbildungsanleitung des DTV geregelt.

2.  Zulassung

\B7      Die Zulassung zur Prüfung erfolgt bei Nachweis der vollständigen Ausbildung in den Lernbereichen 1 - 4.

\B7      Aus Gründen der Qualitätssicherung ist der Nachweis sämtlicher 120 LE ohne Fehlzeiten erforderlich.

\B7      Der Bewerber muss alle in den RRL - BkT geforderten Eingangsvoraussetzungen erfüllt haben.

\B7      Der zuständige LkT hat einen Antrag an den BkT zu stellen.

3. Prüfungskommission

Mitglieder der Prüfungskommission sind:

\B7        der LkT- Sport- und/oder Lehrwart oder ein Vertreter des BkT als Vorsitzender,

\B7        ein Vertreter des BkT,

\B7        ein Vertreter des DTV,

\B7        die Ausbildungsleiter oder Fachreferenten,

\B7        weitere Vertreter des BkT - Schulungsteams.

Die Mitglieder der Prüfungskommission sind dem Sport- und Lehrwart des BkT spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin zu benennen.

Die Prüfungskommission besteht aus mindestens drei, besser fünf Personen. Ein Mitglied der Prüfungskommission kann mehrere Funktionen besitzen.

Die Ausbildungsleiter bzw. Fachreferenten haben in der Prüfungskommission kein Stimmrecht.

4. Prüfungsumfang

Die Prüfung setzt sich aus den Teilprüfungen zu den einzelnen Lernbereichen zusammen.

4.1       Schriftliche Prüfung (Lernbereich 1 - 4)

Zu den Lernbereichen 1 - 4 ist jeweils ein vom BkT genehmigter Fragebogen mit je 10 - 15 Fragen schriftlich zu beantworten.

Hierzu stehen den Kandidaten maximal 2 LE zur Verfügung. Die schriftliche Prüfung kann ggf. durch ein Prüfungsgespräch ergänzt werden.

Das Lernziel einer Ausbildungsmaßnahme soll darin bestehen, dass die Ausgebildeten die erworbenen Kenntnisse in der Praxis umsetzen können.

Das Lernziel ist nicht dadurch erreicht, dass die Ausgebildeten die Fachbegriffe auswendig kennen oder exakt definieren können.

Die Prüfungsfragen sind daher ausschließlich auf die Umsetzung des Erlernten auszurichten und nicht auf Begriffsabfragung.

Die Prüfungsfragen sind dem Sport- und Lehrwart des BkT spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin zur Genehmigung einzureichen.

4.2       Praxisorientierte Prüfung (Lernbereich 4)

\B7        Demonstrieren der Raumrichtungen

\B7        Demonstrieren der Arm- und Fußpositionen

\B7        Vortanzen der Grundschritte

\B7        Vortanzen der Grundschritte unter Beachtung der Raumrichtungen und der Armpositionen

\B7        An- und Durchzählen einer vorgegebenen Musik

4.3       Pädagogische Prüfung (Lernbereich 4)

Die pädagogische Teilprüfung beinhaltet eine Lehrprobe.

Schriftlich: Zum Thema der Lehrprobe ist ein Unterrichtsentwurf schriftlich auszuarbeiten und der Prüfungskommission zur Prüfung vorzulegen.

Praktisch: Die Lehrprobe ist mit einer Gruppe von wenigstens 10 Aktiven (mög\ADlichst nicht Lehrgangsteilneh\ADmer) über mindestens 15 Minuten durchzuführen. Das Thema der Lehrprobe soll dem Lizenzanwärter am letzten Tag der Ausbildung mitgeteilt

                werden.

5. Ergebnisermittlung

\B7        Die Prüfungen sind vor der Prüfungskommission abzulegen.

\B7        Die Prüfungsteile, die mittels Fragebogen zu lösen sind, gelten als bestanden, wenn zwei Drit\ADtel der Fra\ADgen richtig beant\ADwortet wurden.

\B7        Jede Teilprüfung wird mit "bestanden" oder " nicht bestanden" gewertet. Die Prüfung ist "bestanden", wenn alle Teilprüfungen erfolgreich absolviert werden.

\B7        Wird eine Teilprüfung (auch wegen Krankheit u.ä.) von dem Lizenzanwärter abgebrochen, wird sie als "nicht bestanden" gewertet.

\B7        über bestandene Teilprüfungen, die bei einer Wiederholungsprüfung nicht mehr geprüft werden müssen, erhält der Lizenzanwärter eine Bestätigung. Die Bestätigungen gelten zwei Jahre. Der Sport- und Lehrwart des BkT kann diesen Zeitraum auf

      begründeten, schriftlichen Antrag verlängern.

\B7        Nicht bestandene Ausbildungsabschnitte können frühestens einen Monat nach dem ersten Prüfungstermin einmal wiederholt werden.

\B7        Weitere Wiederholungsprüfungen sind nicht zulässig.

\B7        Wenn ein Prüfungsteil auch bei der Wiederholung als "nicht bestanden" gewertet wird, gilt die gesamte Prüfung als "nicht bestanden". Es muss die gesamte Ausbildung mit anschließender Prüfung wiederholt werden.